Seit geraumer Zeit beschäftigt mich der Gedanke, inwiefern man jetzt mit „Ich hab aber Recht“ verfahren soll. Dazu mal drei Beispiele aus meiner persönlichen Erfahrung:
- Ich fahre nachts um 23:00 auf dem „Bahnsteig“ vor dem Karlsruher HBF. Anwesende Personen ausser mir: vielleicht 15. Auf einem Gelände so gross wie ein Sportplatz. Nun kommt eine Person mit zwei Roll-Trollies auf mich zu, macht sich extra breit und schreit (ja, schreit) mich an, „Ob das denn sein müsse, dass ich hier Fahrrad fahre“.
- Ich fahre auf der richtigen Seite der Strasse, auf dem Fahrradweg, klingele einen Passanten an, er solle doch zur Seite gehen, werde angepflaumt: „Scheiss Radfahrer“
- Ich fahre verkehrt herum in einer Einbahnstrasse (mit Schild Fahrrad frei) und werde von einem Autofahrer angemault, wo ich denn die Verkehrsregeln gelernt hätte
Nun, bei 1) hat der Roll-Trolley-Boy Recht, bei 2) hab ich Recht und bei 3) hab auch ich recht. Jetzt stellt sich nur die Frage, inwiefern man auf sein Recht bestehen muss. Ich selber hab mich bei 2+3 dabei erwischt, wie ich innerlich geflucht hab, weil ich doch alles richtig gemacht habe, bei 1 war mir aber sofort klar, das jegliche Argumentation mit dem Herrn sinnlos ist, weil er ja Recht hat. Allerdings hab ich bei 1 ja auch niemanden wirklich gestört und bin „Schrittgeschwindigkeit“ gefahren.
Wir sind hier also bei dem Thema: „Soll ich auf mein Recht bestehen“? Ich denke: Kommt drauf an. Klar gibt es Situationen, da sollte man das tun (Autounfall usw.), aber bei so Kleinigkeiten sollte der gesunde Menschenverstand einem doch sagen, dass man NICHT drauf bestehen muss, wenns gerade nicht stört. Klar, das Recht sagt was anderes und im Zweifelsfall hab ich dann das Nachsehen, aber mal ehrlich: Wenn stört sowas? Was sagt ihr dazu?