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ZDV

… steht für Zentrale Dienstvorschrift. So weit ich weiß zumindest, ich war nämlich als Zivi unterwegs. Trotzdem find ich diese (sicherlich falschen*) Vorschriften witzig 🙂

  • Bei Einsatz von Nuklearwaffen kann das Gelände verändert sein. Die Orientierung wird hierbei erschwert.
  • Ab einem Wasserstand von 1.20 m beginnt der Soldat selbständig mit Schwimmbewegungen. Die Grußpflicht entfällt hierbei.
  • Am Ende des Baumes hört der Soldat selbstständig mit den Kletterbewegungen auf.
  • Beim Einbruch der Dämmerung ist mit zunehmender Dunkelheit zu rechnen.